Für die Weidetierhalter ist der Schaden nach einem Wolfsriss groß. Der besteht nicht nur im Verlust der getöteten und verletzten Tiere, sondern auch in der starken Belastung und Verunsicherung der verbliebenen Herde. Für die Unterstützung der Weidetierhalter hat das Land Hessen deshalb die Herdenschutzprämie plus und eine Weidetierprämie für Schafe und Ziegen eingeführt, um die wirtschaftliche Basis der Tierhalter zu verbessern.
Ich halte die Entnahme von Problemwölfen, wenn die vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen nicht ausgereicht haben, für einen wichtigen Baustein zum Schutz der Tierhalter vor wirtschaftlichen Schäden.
Die Entnahme eines Problemwolfs lässt das Bundesnaturschutzgesetz auch grundsätzlich zu. Nach der letzten Änderung des BNatSCHG kann ein Wolf schon entnommen werden, wenn er „ernste“ Schäden anstatt „erhebliche“ Schäden verursacht. Die EU-Kommission prüft allerdings derzeit noch, ob die Neuregelung im BNatSCHG mit dem europäischen Artenschutzrecht vereinbar ist.
Es ist jetzt wichtig, dass es eine schnelle Klärung durch die Behörden gibt, wie der Begriff „ernste Schäden“ auszulegen ist. Und dann sollte schnellstmöglich ein nachvollziehbares, rechtsicheres Verfahren zur Entnahme von Wölfen in Hessen etabliert werden.
Die konkrete Frage nach der „Stölzinger Wölfin“ kann ich deshalb zu diesem Zeitpunkt nicht beantworten. Das ist von den Vollzugsbehörden nach geltender Rechtslage zu entscheiden. Angesichts des Umgangs mit unklaren Rechtsbegriffen, ist das sicher keine leichte Aufgabe.
Ich ganz persönlich bin aber der Meinung, dass ein Wolf sich dann in Richtung der Einstufung zum „Problemwolf“ bewegt, wenn er die nach „guter fachlicher Praxis“ empfohlenen Schutzmaßnahmen immer wieder überwindet. Die Messlatte für Präventionsmaßnahmen, vor einer Einstufung zum Problemwolf, lokal noch höher zu legen, z.B. durch höhere Zäune, halte ich für keine gute Lösung.
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