Mit der von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderung des Hessischen Jagdgesetzes werden wichtige Maßnahmen für die Prävention vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest und die Bekämpfung im Ernstfall ermöglicht. Die hohe Wildschweinpopulation gilt als das größte Risiko für die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Deshalb dürfen Wildschweine zukünftig grundsätzlich auch unter Einsatz von Nachtsichtgeräten bejagt werden.
Neu ist auch, dass im Seuchenfall per Verordnung Ausnahmen vom Jagdgesetz erlassen werden können, die eine noch effektivere Bejagung möglich machen. Dies dient insbesondere dem Schutz der schweinehaltenden Landwirtschaftsbetriebe vor den wirtschaftlichen Konsequenzen, die bei einem Ausbruch dieser Tierseuche zu befürchten sind.
Verwandte Artikel
Besuch von der Europa-Union Kreisverband Groß-Gerau
Spannende Diskussion über Weiterentwicklung der Europäischen Union und wie wir das weitere Zusammenrücken in Europa unterstützen können. Ich freue mich sehr, dass nicht nur wir Landespolitiker:innen (mit Ausnahme der AfD)…
Weiterlesen »
Austausch mit Hessischen Landfrauen
Was sind die spezifischen Anliegen von Frauen in der Landwirtschaft? Was brauchen Frauen im ländlichen Raum? Und was kann die Politik tun, um den Schutz der Verbraucher*innen zu verbessern? Wir…
Weiterlesen »
Weltbodentag 2024
Boden ist eine der wertvollsten Ressourcen, die wir haben.Doch steigende Kauf- und Pachtpreise, Spekulation und Flächenverbrauch machen es für viele hessische Landwirt*innen immer schwerer, ihren Hof zu sichern oder neu…
Weiterlesen »