Grüne diskutieren über neue gentechnische Methoden
Der grüne Kreisverband Werra-Meißner lud gestern interessierte Bürger:innen zu einer digitalen Diskussion zum Thema neue Gentechnik ein. In ihrer Begrüßung machte die Kreisvorstandsvorsitzende der GRÜNEN Corinna Bartholomäus deutlich, dass der Werra-Meißner-Kreis frei von grüner Gentechnik ist und das auch so bleiben soll. „Viele Bäuerinnen und Bauern zeigen auf ihren Höfen, dass es auch ohne Gentechnik geht und über 80 Prozent der Verbraucher:innen lehnen die „alte“ sowie „neue“ Gentechnik auf den Tellern ab“, so die grüne Witzenhäuserin.
Hans-Jürgen Müller, agrarpolitische Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Hessischen Landtag und selbst langjähriger Öko-Landwirt, informierte die Zuhörer:innen in seinem Vortrag über die Funktionsweise der neuen gentechnischen Methoden und die aktuellen Bestrebungen der europäischen Kommission diese zu deregulieren. „Das würde das wertvolle europäische Vorsorgeprinzip untergraben und Verbraucher:innen die Wahlfreiheit nehmen, denn wenn gentechnisch veränderte Organismen in die Natur freigesetzt werden, sind sie nicht mehr rückholbar und eine Koexistenz gentechnikfreier Landwirtschaft wird unmöglich“, warnt Müller vor der geplanten Deregulierung.
„Gentechnik als Lösung auf die drängenden Krisen, wie Klimawandel und Hunger, anzupreisen ist unwissenschaftlich. Das sind leere Versprechen der Agrarindustrie, die hauptsächlich die Kassen mit dem Verkauf ihrer Produkte füllen sollen. Techno-fixe Scheinlösungen verstärken sogar die Krisen, denn sie manifestieren das agrarindustrielle System. Um unsere Landwirtschaft klima- und krisenfest zu entwickeln, brauchen wir innovative agrarökologische Ansätze, wie den Ökolandbau oder Agroforstsysteme, wie sie hier am Unistandort in Witzenhausen gelehrt werden“, ist Müller sich sicher.
Der Landtagsabgeordnete resümiert: „Nur durch eine strikte Regulierung und Kennzeichnung kann die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung gesichert werden. Diese ist ein großer Wettbewerbsvorteil für europäischen Landwirt:innen.“
Hintergrund:
Viele Jahre war durch eine EU-Verordnung klar geregelt, was unter gentechnischen Organismen zu verstehen ist und wie diese in Europa eingesetzt werden dürfen. Spätestens nachdem die EU-Kommission Ende April 2021 erklärte, dass sie das geltende EU-Gentechnikrecht überarbeiten möchte, ist die Debatte über neue gentechnische Verfahren wieder auf der politischen Agenda.
Die Europäische Kommission schlägt eine Anpassung der Rechtsvorschriften zu einigen Verfahren der neuen Gentechnik und damit eine Aufweichung der bestehenden Zulassungs- und Anwendungsregelungen vor, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen. Gleichzeitig möchte die Kommission jedoch das hohe Schutzniveau für Mensch und Umwelt aufrechterhalten.
Die Ziele der Kommission sind widersprüchlich, denn abgeschwächte Zulassungsverfahren missachten den hohen Wert des Umwelt- und Verbraucherschutzes. Gentechnikfreie Landwirtschaft, insbesondere der Ökolandbau würden durch die Aufweichung massiv gefährdet, da eine Koexistenz nicht möglich ist und so die Wahlfreiheit von Verbraucher*innen nicht mehr gegeben wäre. Gentechnisch veränderte Organismen können sich, sobald sie in Ökosystemen freigesetzt werden, verbreiten, fortpflanzen und auskreuzen und sind somit nicht mehr rückholbar.
Ende April 2022 startete die EU-Kommission eine zweite Konsultation zum künftigen Umgang mit den neuen Gentechnik-Verfahren: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13119-Legislation-for-plants-produced-by-certain-new-genomic-techniques/public-consultation_de
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