Mittel können ab 1. Mai 2020 beantragt werden
„Viele gemeinnützige Vereine im Werra-Meißner Kreis sind durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht. In Tierheimen bleiben beispielsweise die Spenden für Tiere aus, den örtlichen Naturschutzvereinen fehlen ebenfalls Spendengelder in den Kassen. Der hessischen Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die ehrenamtlichen Vereine in ganz Hessen zu unterstützen und auch für die Zeit nach der Krise zu erhalten. Deshalb wurde eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die Vereine unterstützt, die wegen der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Je nach Vereinsgröße und finanzieller Notlage werden Vereine mit bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller unterstützt“, erklärt Hans-Jürgen Müller, Sprecher für Tierschutz der GRÜNEN Fraktion in Hessen.
So können im Umweltbereich zum Beispiel Naturschutzvereinigungen, Umweltbildungseinrichtungen, Jugendwaldheime, Einsatzstellen für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), Wildparke, Falknereien und Tiergärten, Angel- und Fischereivereine, Jägervereinigungen, Naturparkvereine, Tierschutzvereine, Zoos, Verbraucherzentralen und die Landfrauen Anträge auf Vereins-Soforthilfe einreichen.
Die Vereins-Soforthilfe gilt für den ideellen Bereich des Vereins. Damit ist der Bereich gemeint, der unmittelbar dazu dient, den steuerbegünstigten Satzungszweck zu erreichen. Hierzu zählen klassische Einnahmen wie z.B. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Zuschüsse und Spenden.
In den letzten Wochen war es bereits möglich, dass Vereine Soforthilfe beantragen konnten, wenn sie wirtschaftlich tätig sind und ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquiditätslücke entsteht. Diese Unterstützung bleibt ebenfalls erhalten.
„Unabhängig von der Corona-Soforthilfe können Tierheime, andere Tierschutzvereine und Naturschutzverbände jederzeit unbürokratisch einen kleinen Betrag von 500 Euro Soforthilfe über Lotto und Tronc Mittel beantragen. Gleiches gilt für die in anderen gesellschaftlichen Bereichen tätigen Vereine und Organisationen“, ergänzte Müller.
Der Antrag auf Vereins-Soforthilfe kann auf der Internetseite (https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/soforthilfe-fuer-gemeinnuetzige-vereine) heruntergeladen und digital beim Umweltministerium (corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de) eingereicht werden.
Verwandte Artikel
Agrarministerkonferenz: Hessen stellt sich gegen Transparenz bei Gentechnik
Zur Haltung des hessischen Landwirtschaftsministers Ingmar Jung (CDU) bei der letzten Agrarministerkonferenz erklärt Hans-Jürgen Müller, Sprecher für Landwirtschaft der GRÜNEN Landtagsfraktion: „Statt sich für Transparenz und Wahlfreiheit bei Neuer Gentechnik…
Weiterlesen »
Wichtige Unterstützung für Modernisierung der Kommunen im Werra-Meißner Kreis
Förderbescheidübergabe zur Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit Anlässlich der Übergabe eines Förderbescheids über 50.000€ zur Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) an den Bürgermeister von Berkatal, Lutz Bergner, durch Hessens Innenminister Roman…
Weiterlesen »
Neue Schalenwildrichtlinie
Weniger Dialog, weniger Fachkompetenz, fatale Folgen für den Wald Mit der neuen Schalenwildrichtlinie setzt die hessische Landesregierung ein falsches Signal für Wald und Wild. Anstatt auf einen offenen und fachlich…
Weiterlesen »